Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. Ab dem Datum des Beginns der Mitgliedschaft gilt die unten genannte Person als ordentliches Mitglied im Verein Beatboxx. Die Mitgliedschaft  gilt auf ein  Jahr ab  dem Datum  des  Beginns  der Mitgliedschaft  und verlängert  sich automatisch um ein  Jahr,  sofern  sie  nicht  spätestens ein  Monat vor dem Ablauf des Jahres schriftlich von einer der Vertragsparteien gekündigt wird. 
  2.  Der  erste  Monat  der  ordentlichen  Mitgliedschaft  ist  ein  Schnuppermonat  und  muss  aktiv,  spätestens  am  letzten Tag  der  Schnuppermonatslaufzeit  gekündigt  werden. Ansonsten  geht  sie  in  eine  Jahresmitgliedschaft  über. Schnuppermonate  sind  als  vollwertige  Mitgliedschaften  beim  Verein  Beatboxx  – mit  Ausnahme  der  Jahresbindung  und  der  kostenlosen  Nutzung  des  Instrumentenverleihs  – zu  verstehen. Pro Person kann ein Schnuppermonat in Anspruch genommen werden.  
  3. Jedes Mitglied verpflichtet sich, die hier festgehaltenen Vertragsbedingungen einzuhalten. 
  4. Die Mitgliedschaft ist nicht auf eine andere Person übertragbar. 
  5. Die aufrechte Mitgliedschaft kann nicht unterbrochen werden. 
  6. Die ordentliche Mitgliedschaft ermöglicht dem Mitglied die Benützung aller Arten von Leistungen, die der Verein anbietet, zu den vom Verein  für Mitglieder festgelegten Konditionen, die günstiger sind als für Nichtmitglieder. Der jeweilige gültige Leistungskatalog kann Änderungen und  Anpassungen unterliegen oder eingestellt werden. Es besteht kein Anspruch auf nicht mehr angebotene Leistungen. 
  7. Für  Leistungen  und  Veranstaltungen,  die  über  den  regelmäßigen  Leistungskatalog  hinausgehen,  können  dem  Mitglied  zusätzliche  Kosten  entstehen.  Die  Kosten  werden  im  jeweiligen  Fall  entsprechend  angeführt,  eine  Inanspruchnahme  dieser  zusätzlichen  Leistungen  oder  die  Teilnahme an Sonderveranstaltungen ist nicht verpflichtend. 
  8. Das  Mitglied  verpflichtet  sich,  dem  Verein  Beatboxx  jede  Änderung  der  im  Mitgliedsvertrag  genannten  Angaben  – insbesondere  Namensänderungen, Wohnsitzwechsel oder Änderung der Kontaktdaten – unverzüglich schriftlich bekanntzugeben. Kommt das Mitglied dieser  Verpflichtung  nicht  nach,  gelten  Schriftstücke  des  Vereins  Beatboxx  als  zugegangen,  wenn  die  Zustellung  an  die  zuletzt  bekanntgegebene  Anschrift des Mitgliedes durchgeführt worden ist. Die aufgrund unzureichender oder falscher Angaben durch das Mitglied entstehenden Bank sowie Bearbeitungsgebühren werden dem Mitglied in gleicher Höhe weiterverrechnet. 
  9. Zahlungskonditionen:  die  im Mitgliedsvertrag  festgehaltenen  Beiträge  sind  durch  eine  jährliche,  quartalsweise  oder monatliche  Zahlung  per  Überweisung auf das Vereinskonto zu bezahlen. Bei monatlicher Zahlung sind die Beiträge am Ersten eines jeden Monats, bei quartalsweiser  Zahlung am Ersten eines jeden Quartals  fällig. Es gilt eine dreitägige Respirofrist. Eine Rückzahlung von bereits entrichteten Beiträgen  für die  Vereinsmitgliedschaft und/oder Zusatzleistung(en) ist nicht möglich. Der Verein Beatboxx stellt keine Umsatzsteuer in Rechnung. 
  10. Bei Zahlungsverzug erfolgt zunächst eine gebührenfreie Zahlungserinnerung an das Mitglied per E-Mail und/oder SMS. Geht die Zahlung nicht  innerhalb  der  in  der  Zahlungserinnerung  gesetzten  Frist  am  Vereinskonto  ein,  erfolgt  eine  schriftliche  Mahnung  per  Post.  Die  pauschale  Mahngebühr beträgt € 25,00 und wird zu den ausständigen Beiträgen addiert. Geht die Zahlung inkl. Mahngebühr nicht innerhalb der in der  Mahnung gesetzten Frist am Vereinskonto ein, behält  sich der Verein Beatboxx die Übergabe der Bearbeitung des Falles an ein Inkassobüro  oder eine Anwaltskanzlei vor.
  11. Kündigung der Mitgliedschaft durch den Vereinsvorstand aus wichtigem Grund: 
    1. Bei Nichtzahlung der vereinbarten Beiträge und Gebühren trotz schriftlicher Mahnung. 
    2. Bei grobem bzw. mehrmaligem Verstoß gegen die Vertragsbedingungen, gegen die Hausordnung oder bei  fahrlässiger Beschädigung von  Proberaum- oder Verleihinstrumenten.  In  diesen  Fällen  werden  bereits  entrichtete  Beiträge  für  die  Vereinsmitgliedschaft  oder  Zusatzleistungen nicht rückerstattet. Diese werden als verschuldensunabhängiger Schadenersatz einbehalten. Die Geltendmachung eines  darüber hinausgehenden Schadens bleibt dem Vereinsvorstand vorbehalten. 
    3. Die Mitgliedschaft endet darüber hinaus durch dauernde Stilllegung der Tätigkeiten des Vereins Beatboxx, aus welchen Gründen immer. In  diesem Fall werden allenfalls bereits entrichtete Beiträge anteilsmäßig rückerstattet. 
  12. Änderungen der gebuchten Zusatzleistung(en) können jeweils nach Ablauf einer Buchungsperiode beantragt und durch Rücksprache mit dem  Vereinsvorstand  umgesetzt  werden.  Aktuelle  Preise  für  die  Inanspruchnahme  der  Zusatzleistungen  können  der  aktuellen  Preisliste  oder  der  Vereinshomepage (www.beatboxx.at) entnommen oder beim Vereinsvorstand erfragt werden. 
  13. Der Verein Beatboxx behält sich das Recht vor, die Höhe der Mitgliedsbeiträge und/oder die Preise der zur Verfügung gestellten und seitens des  Mitglieds  gebuchten  Zusatzleistungen  zu  ändern.  Preiserhöhungen  innerhalb  eines  Kalenderjahres  betragen  nicht  mehr  als  25%  des  jeweils  aktuellen Preises. 
  14. Bei Benützung der Beatboxx-Musikproberäume ist die Hausordnung zu beachten. Diese ist in den jeweiligen Räumen aufzufinden oder beim  Vereinsvorstand zu erfragen. 
  15. Fahrlässige  Beschädigungen  oder  Verlust  von  Verleihinstrumenten  sind  dem Vereinsvorstand  unverzüglich  zu melden. Dadurch entstehende  Kosten werden dem Mitglied in gleicher Höhe weiterverrechnet. Ausgeliehene Instrumente dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden. 16. Ergänzungen oder Änderungen der allgemeinen Vertragsbedingungen durch das Mitglied sind nicht gültig. 
  16. Haftungsausschluss:  die  Benützung  aller  Leistungen  und  Einrichtungen  des  Vereins  Beatboxx  erfolgt  auf  eigenes  Risiko  des  Mitgliedes.  Der  Verein  Beatboxx  übernimmt  keine  Haftung  für  die  in  seinen  Räumlichkeiten  eingebrachten  Gegenstände.  Ebenso  wird  keine  Haftung  übernommen für Verlust, Diebstahl, Sach- und Körperschäden, die in den Räumlichkeiten des Vereins Beatboxx durch Dritte, für die der Verein  Beatboxx nicht einzustehen hat, verursacht werden. Sind die Räumlichkeiten und Einrichtungen des Vereins Beatboxx ohne dessen Verschulden  (z.B. durch höhere Gewalt) nicht oder nur teilweise benutzbar, kann das Mitglied keinerlei Schadenersatz geltend machen.
  17. Das Vereinsmitglied hat die Datenschutzerklärung online unter www.beatboxx.at/datenschutzhinweis verstanden und akzeptiert. Vor allem der Speicherung von Daten sowie der Möglichkeiten der Kontaktaufnahme durch verschiedene, dem Verein angeschlossene Personen wurde bei  Unterzeichnung Aufmerksamkeit geschenkt. 
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