Ab dem Datum des Beginns der Mitgliedschaft gilt die unten genannte Person als ordentliches Mitglied im Verein Beatboxx. Die Mitgliedschaft gilt auf ein Jahr ab dem Datum des Beginns der Mitgliedschaft und verlängert sich automatisch um ein Jahr, sofern sie nicht spätestens ein Monat vor dem Ablauf des Jahres schriftlich von einer der Vertragsparteien gekündigt wird.
Der erste Monat der ordentlichen Mitgliedschaft ist ein Schnuppermonat und muss aktiv, spätestens am letzten Tag der Schnuppermonatslaufzeit gekündigt werden. Ansonsten geht sie in eine Jahresmitgliedschaft über. Schnuppermonate sind als vollwertige Mitgliedschaften beim Verein Beatboxx – mit Ausnahme der Jahresbindung und der kostenlosen Nutzung des Instrumentenverleihs – zu verstehen. Pro Person kann ein Schnuppermonat in Anspruch genommen werden.
Jedes Mitglied verpflichtet sich, die hier festgehaltenen Vertragsbedingungen einzuhalten.
Die Mitgliedschaft ist nicht auf eine andere Person übertragbar.
Die aufrechte Mitgliedschaft kann nicht unterbrochen werden.
Die ordentliche Mitgliedschaft ermöglicht dem Mitglied die Benützung aller Arten von Leistungen, die der Verein anbietet, zu den vom Verein für Mitglieder festgelegten Konditionen, die günstiger sind als für Nichtmitglieder. Der jeweilige gültige Leistungskatalog kann Änderungen und Anpassungen unterliegen oder eingestellt werden. Es besteht kein Anspruch auf nicht mehr angebotene Leistungen.
Für Leistungen und Veranstaltungen, die über den regelmäßigen Leistungskatalog hinausgehen, können dem Mitglied zusätzliche Kosten entstehen. Die Kosten werden im jeweiligen Fall entsprechend angeführt, eine Inanspruchnahme dieser zusätzlichen Leistungen oder die Teilnahme an Sonderveranstaltungen ist nicht verpflichtend.
Das Mitglied verpflichtet sich, dem Verein Beatboxx jede Änderung der im Mitgliedsvertrag genannten Angaben – insbesondere Namensänderungen, Wohnsitzwechsel oder Änderung der Kontaktdaten – unverzüglich schriftlich bekanntzugeben. Kommt das Mitglied dieser Verpflichtung nicht nach, gelten Schriftstücke des Vereins Beatboxx als zugegangen, wenn die Zustellung an die zuletzt bekanntgegebene Anschrift des Mitgliedes durchgeführt worden ist. Die aufgrund unzureichender oder falscher Angaben durch das Mitglied entstehenden Bank sowie Bearbeitungsgebühren werden dem Mitglied in gleicher Höhe weiterverrechnet.
Zahlungskonditionen: die im Mitgliedsvertrag festgehaltenen Beiträge sind durch eine jährliche, quartalsweise oder monatliche Zahlung per Überweisung auf das Vereinskonto zu bezahlen. Bei monatlicher Zahlung sind die Beiträge am Ersten eines jeden Monats, bei quartalsweiser Zahlung am Ersten eines jeden Quartals fällig. Es gilt eine dreitägige Respirofrist. Eine Rückzahlung von bereits entrichteten Beiträgen für die Vereinsmitgliedschaft und/oder Zusatzleistung(en) ist nicht möglich. Der Verein Beatboxx stellt keine Umsatzsteuer in Rechnung.
Bei Zahlungsverzug erfolgt zunächst eine gebührenfreie Zahlungserinnerung an das Mitglied per E-Mail und/oder SMS. Geht die Zahlung nicht innerhalb der in der Zahlungserinnerung gesetzten Frist am Vereinskonto ein, erfolgt eine schriftliche Mahnung per Post. Die pauschale Mahngebühr beträgt € 25,00 und wird zu den ausständigen Beiträgen addiert. Geht die Zahlung inkl. Mahngebühr nicht innerhalb der in der Mahnung gesetzten Frist am Vereinskonto ein, behält sich der Verein Beatboxx die Übergabe der Bearbeitung des Falles an ein Inkassobüro oder eine Anwaltskanzlei vor.
Kündigung der Mitgliedschaft durch den Vereinsvorstand aus wichtigem Grund:
Bei Nichtzahlung der vereinbarten Beiträge und Gebühren trotz schriftlicher Mahnung.
Bei grobem bzw. mehrmaligem Verstoß gegen die Vertragsbedingungen, gegen die Hausordnung oder bei fahrlässiger Beschädigung von Proberaum- oder Verleihinstrumenten. In diesen Fällen werden bereits entrichtete Beiträge für die Vereinsmitgliedschaft oder Zusatzleistungen nicht rückerstattet. Diese werden als verschuldensunabhängiger Schadenersatz einbehalten. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt dem Vereinsvorstand vorbehalten.
Die Mitgliedschaft endet darüber hinaus durch dauernde Stilllegung der Tätigkeiten des Vereins Beatboxx, aus welchen Gründen immer. In diesem Fall werden allenfalls bereits entrichtete Beiträge anteilsmäßig rückerstattet.
Änderungen der gebuchten Zusatzleistung(en) können jeweils nach Ablauf einer Buchungsperiode beantragt und durch Rücksprache mit dem Vereinsvorstand umgesetzt werden. Aktuelle Preise für die Inanspruchnahme der Zusatzleistungen können der aktuellen Preisliste oder der Vereinshomepage (www.beatboxx.at) entnommen oder beim Vereinsvorstand erfragt werden.
Der Verein Beatboxx behält sich das Recht vor, die Höhe der Mitgliedsbeiträge und/oder die Preise der zur Verfügung gestellten und seitens des Mitglieds gebuchten Zusatzleistungen zu ändern. Preiserhöhungen innerhalb eines Kalenderjahres betragen nicht mehr als 25% des jeweils aktuellen Preises.
Bei Benützung der Beatboxx-Musikproberäume ist die Hausordnung zu beachten. Diese ist in den jeweiligen Räumen aufzufinden oder beim Vereinsvorstand zu erfragen.
Fahrlässige Beschädigungen oder Verlust von Verleihinstrumenten sind dem Vereinsvorstand unverzüglich zu melden. Dadurch entstehende Kosten werden dem Mitglied in gleicher Höhe weiterverrechnet. Ausgeliehene Instrumente dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden. 16. Ergänzungen oder Änderungen der allgemeinen Vertragsbedingungen durch das Mitglied sind nicht gültig.
Haftungsausschluss: die Benützung aller Leistungen und Einrichtungen des Vereins Beatboxx erfolgt auf eigenes Risiko des Mitgliedes. Der Verein Beatboxx übernimmt keine Haftung für die in seinen Räumlichkeiten eingebrachten Gegenstände. Ebenso wird keine Haftung übernommen für Verlust, Diebstahl, Sach- und Körperschäden, die in den Räumlichkeiten des Vereins Beatboxx durch Dritte, für die der Verein Beatboxx nicht einzustehen hat, verursacht werden. Sind die Räumlichkeiten und Einrichtungen des Vereins Beatboxx ohne dessen Verschulden (z.B. durch höhere Gewalt) nicht oder nur teilweise benutzbar, kann das Mitglied keinerlei Schadenersatz geltend machen.
Das Vereinsmitglied hat die Datenschutzerklärung online unter www.beatboxx.at/datenschutzhinweis verstanden und akzeptiert. Vor allem der Speicherung von Daten sowie der Möglichkeiten der Kontaktaufnahme durch verschiedene, dem Verein angeschlossene Personen wurde bei Unterzeichnung Aufmerksamkeit geschenkt.